Finanzwirtschaft

Finanzwirtschaft
öffentliche Finanzwirtschaft; die besondere Wesensmerkmale aufweisende Wirtschaft der Körperschaften des öffentlichen Rechts, bzw.
- ökonomisch gesehen – des öffentlichen Sektors. Forschungsobjekt der  Finanzwissenschaft.
- 1. F. beruht darauf, dass es eine Vielzahl von Aufgaben und Bedürfnissen gibt, die durch Privatinitiative nicht ausreichend befriedigt werden können, sondern durch  öffentliche Güter (z.B. Verteidigung, Polizei- und Gesundheitswesen, Straßenbau).
- 2. Wesensmerkmale der F.: a) Einnahmebeschaffung durch Zwangserwerb. Im Gegensatz zu den natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die die von ihnen benötigten Güter im Wege des Tauschs erwerben, beschränken sich die öffentlich-rechtlichen Körperschaften nahezu vollständig auf die hoheitliche Erhebung ihrer Einnahmen, d.h. auf die kollektive Finanzierung der öffentlichen Güter.
- b) Nach der älteren Auffassung ist F. eine Bedarfsdeckungswirtschaft, keine Erwerbswirtschaft, die einen Überschuss ihrer Einnahmen über die Ausgaben anstrebt. Sie hat den Charakter einer Hauswirtschaft, ihr Ziel ist der Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen. Der Erfolg der Haushaltsführung lässt sich, da eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) fehlt, formal nur an der Einhaltung des aufgestellten  Haushaltsplans prüfen und materiell daran, ob die erstrebten Ziele mit den eingesetzten Mitteln auf die rationellste Weise erreicht wurden.
- c) Nach moderner Auffassung ist F. eine „politische Wirtschaft“, in der für Gestaltung und Ausmaß der Haushaltswirtschaft und ihres Einflusses auf den privatwirtschaftlichen Sektor die Spielregeln des politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses maßgeblich sind.
- 3. Der Anteil der öffentlichen Ausgaben am Nationaleinkommen (bzw. zuvor am Sozialprodukt) ist in allen modernen Industriestaaten seit Mitte des 19. Jh. erheblich angestiegen. Literatursuche zu "Finanzwirtschaft" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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